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AGB

Die nachstehenden AGBs als PDF-Dokument: Download AGB

 

Präambel
Die Geschäftsbeziehung zwischen media sound design Inc. (im folgenden media sound design) und deren Kunden ist von gegenseitigem Vertrauen gekennzeichnet. Dennoch ist es notwendig, einige Grundregeln der Geschäftsbeziehung schriftlich niederzulegen, was durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschehen soll.

Geschäftsbedingungen der Kunden von media sound design haben keine Gültigkeit. Es gelten nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von media sound design. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.


§ 1 Angebot & Vertragsabschluss
1.1 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. media sound design kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, annehmen, oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Tonproduktionen und/oder Gegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.
1.2 Angebote von media sound design sind stets unverbindlich und freibleibend. Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien werden nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Einbeziehung in den Vertrag Vertragsbestandteil und sind keine Zusicherung von Eigenschaften, es sei denn, media sound design bestätigt diese ausdrücklich als zugesichert.
1.3 Der Umfang der Lieferung und anderer Leistungen bestimmt sind nach Maßgabe des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung.
1.4 Die im Angebotsstadium ausgehändigten Vorschläge dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden, auch wenn diese keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.


§ 2 Nutzungsrechte an Produktionen
2.1 media sound design behält sich alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vor. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung oder Sendung. Der Umfang des Nutzungsrechtes ergibt sich aus dem Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung oder Rechnung.
2.2 media sound design ist berechtigt, die erstellten Tonaufnahmen zu Werbezwecken zu nutzen. Alle erstellten Werke dürfen somit öffentlich genutzt und Dritten zugänglich gemacht werden. Weiter dürfen Schriftzüge und Logos des Auftragsgebers zur Eigenwerbung verwendet werden. Ebenso ist es media sound design erlaubt, auf die Betreuung des Auftraggebers aufmerksam zu machen. Alle diese Berechtigungen gelten unbefristet.


§ 3 Kündigungs- & Rücktrittsrechte
3.1 Ist Gegenstand des Vertrages (auch) die Erbringung einer Werkleistung, so kann der Kunde den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
3.2 media sound design kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und/oder sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
3.3 media sound design kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn diese infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.
3.4 media sound design ist berechtigt, die Übertragung der Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
3.5 Kündigt der Kunde den Vertrag vor Erfüllung, so behält sich media sound design deren Anspruch auf Zahlung des Werklohnes unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen vor, welche zunächst mit 25% des Nettopreises beziffert werden. Der Kunde ist berechtigt, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen. Ebenso ist media sound design berechtigt, geringer ersparte Aufwendungen nachzuweisen.


§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1 Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit media sound design sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat und diese schriftlich vor Auftragsannahme bestätigt.
4.2 Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt.
4.3 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Kunden voraus. (siehe auch § 5)
4.4 Der Kunde kann 4 Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist media sound design schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern und/oder zu leisten, mit dem Hinweis, dass er die Übernahme des vom Bezug betroffenen Liefergegenstandes oder der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei einfacher Fahrlässigkeit seitens media sound design, wenn der Kunde Kaufmann ist, ausgeschlossen und beschränkt sich, wenn der Kunde Nichtkaufmann ist, auf höchstens 10% des Preises bzw. der Vergütung des Lieferungsteiles, der wegen des Verzugs nicht genutzt werden kann.
4.5 Zum Lieferumfang gehört grundsätzlich nicht die Installation des Liefergegenstandes, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
4.6 media sound design kann ihre Leistung durch Dritte erbringen lassen.
4.7 Versandspesen und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Versandkosten werden mit 2,95 € bei Briefsendungen und 9,90 € bei Paketsendungen pauschal erhoben. Media sound design ist berechtigt, bei sperrigen Gütern oder Eilsendungen, höhere Kosten an den Besteller durchzureichen.


§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1. Der Kunde hat media sound design darüber zu informieren, welche technischen Einrichtungen er vorhält, damit media sound design ihre Leistungen erbringen kann.
5.2 Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation der Leistung von media sound design sind vom Kunden auf seine Kosten und seine Verantwortung durchzuführen.
5.3 Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht media sound design Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.4 media sound design wird dem Kunde Text- und Musikvorschläge unterbreiten. Sofern der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Absendung bzw. Vorspielen der Text- und Musikvorschläge widerspricht, gelten diese als genehmigt. Fehler und Korrekturwünsche hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
5.5 Änderungswünsche, die nach Ablauf der 10-Tages-Frist eingehen, werden zu den jeweils gültigen Preisen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Übergabe
6.1 Bleibt der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so kann media sound design dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes setzen.
6.2 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist media sound design berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verlangt die Firma media sound design Schadensersatz, so beträgt dieser 70% des Preises des Liefergegenstandes oder der Leistung. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn media sound design einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
6.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur auf den Kunden über.


§ 7 Preise & Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Angebot, der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Angebot, der Bestellung bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste von media sound design. Angegebene Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2 Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von media sound design nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
7.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn media sound design eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist, sie betragen indessen jedoch mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
media sound design behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihrer gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen vor. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die media sound design zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.


§ 9 Gewährleistung
9.1 Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
Ein Gewährleistungsanspruch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes ist schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Bestimmung für Ansprüche wegen erkennbarer Mängel gleichfalls. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird.
9.2 Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, so bessert media sound design nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatz, es sei denn es ist etwas ausdrücklich anderes vereinbart. Bei Fehlschlägen mehrfacher Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch, wenn media sound design zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit ist oder sich diese über angemessene Fristen hinaus von ihr zu vertretenden Gründen verzögert.
9.3 Ist media sound design nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden eine über die von media sound design angebotene Gewährleistung hinausgehende Garantie an, wird der Kunde hierüber informiert. Auf dessen Wunsch werden ihm die Garantieunterlagen ausgehändigt. Für die Erfüllung der Garantieleistung des Herstellers steht media sound design allerdings nicht ein.


§ 10 Schadensersatzansprüche
10.1 media sound design haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Fehlen ausdrücklich, schriftlich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet media sound design nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet media sound design nur in folgenden Fällen und nach Maßgabe der angegebenen Bestimmungen: Wenn media sound design mit ihren Lieferungen oder Leistungen in Verzug geraten ist oder ihre Lieferungen bzw. Leistungen von aus ihr zu vertretenden Gründen unmöglich geworden sind, ist die Haftung wegen Nichterfüllung der Höhe nach auf 10% des für die nicht erfüllten Lieferungen bzw. Leistungen vereinbarten Preises (ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer) beschränkt. Verletzt media sound design schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist die Haftung für grobes Verschulden auf den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung von media sound design ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten.


§ 11 Schlussvorschriften
11.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, wenn der Besteller oder Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, das für Aurich zuständige Gericht.
11.3 Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL Übereinkommens über internationale Warenverkaufverträge ist ausgeschlossen.
11.4 Die Vertragssprache ist deutsch.
11.5 Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGBG, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.6 Erfüllungsort ist der Sitz der beauftragten Niederlassung / Filiale von media sound design.
11.7 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die nach diesen Bedingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendenden Bestimmungen gleichfalls anzuwenden.

© 2011 Media Sound Design Inc.